Spenden und Zustiftungen


Die Margaretha- und Josephinen-Stiftung ist mildtätig bzw. gemeinnützig tätig. Sie darf deshalb Spenden für ihre satzungsgemäßen Zwecke entgegennehmen und Ihnen dafür eine Spendenquittung für den Steuerabzug ausstellen.
Ralf Lienert
MJ Stiftung
MJ Stiftung
© Ralf Lienert

Mildtätige und gemeinnützige Zwecke


Einzahlungen von Spenden erbitten wir auf das Konto: 

Stadt Kempten, Sparkasse Allgäu
IBAN DE 85 7335 0000 0000 0001 09

Unter Angabe des Verwendungszweckes
"Margaretha- und Josephinen-Stiftung"

Zustiftungen in Form von Geldbeträgen oder der Übertragung von Immobilien sind ebenfalls möglich.

Eine Zustiftung bedeutet, dass das vorhandene Grundstockvermögen erhöht wird. Somit können langfristig mehr Menschen oder Projekte unterstützt werden. Da die Margaretha- und Josephinen-Stiftung mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgt, fällt eine Schenkungssteuer nicht an.

Sie können die Margaretha- und Josephinen-Stiftung auch zu Ihrem Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmen.
Die Stiftung ist von der Erbschaftssteuer befreit.

Die Stiftungsverwaltung verfügt über langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung und der Erfüllung erbrechtlicher Auflagen, wie z. B. der Grabpflege und der satzungsgemäßen Ausreichung der Stiftungsmittel.

Gerne beraten wir Sie über eine Zustiftung oder Spende zugunsten der Margaretha- und Josephinen-Stiftung oder zur Abwicklung des Nachlasses zugunsten der Stiftung.

So erreichen Sie uns
Stadt Kempten
Stiftungsverwaltung
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Telefon: +49 831/2525-3133
E-Mail: mj-stiftung@kempten.de