Antrag stellen


Die Stiftung verfolgt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung.

Ein Rechtsanspruch auf den Stiftungsgenuss besteht nicht. Die Stiftung darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, Zuwendungen oder Leistungen, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
MJ Stiftung
MJ Stiftung

Der Stiftungsertrag ist zu verwenden:


  1. Zur Unterstützung hilfsbedürftiger, durch Krankheit, Unglücksfall, Alter, Gebrechlichkeit oder Erwerbsunfähigkeit unverschuldet in Not geratener katholischer Einwohner der Stadt Kempten
     
  2. Für Unterstützung und Ausbildungsbeihilfen an bedürftige und würdige katholische Kinder der Stadt Kempten (Allgäu)

Für Anträge, die unter die Kategorien a) und b) fallen, bitten wir vorab unter mj-stiftung@kempten.de oder telefonisch unter 0831/2525-3133 mit der Stiftungsverwaltung Kontakt aufzunehmen.
  1. Für Zuschüsse zur Unterhaltung von Kinderheimen (z.B. das Waisenhaus) und ähnlichen Zwecken dienenden Anstalten
     
  2. Zur Förderung von Bildungseinrichtungen für Wissenschaft, Berufsausbildung und anderer nützlicher Kenntnisse
     
  3. Zur Unterhaltung der Gräber der beiden Stifterinnen
     
  4. Kindertagesstätten, Schulen, sonstige Bildungsreinrichtungen, Organisationen der Kinder- und Jugendfürsorge, oder sonstige gemeinnützige Organisationen

Für Anträge, die unter die Kategorien c), d), e) und f) fallen, bitten wir, den Förderantrag bis zum 30.04. bei der Stiftungsverwaltung einzureichen.

Förderantrag

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.04. als ausgefülltes PDF per E-Mail an mj-stiftung@kempten.de ein. Das Stiftungskuratorium entscheidet voraussichtlich im Juni über die eingegangenen Förderanträge. Sie erhalten bis Ende Juni schriftlich Bescheid, ob und in welcher Höhe Ihrem Antrag statt gegeben werden konnte.